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EnergierechtDer Begriff Energierecht beinhaltet im weitesten Sinne die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Das Energierecht als solches ist keine rechtssystematische Einheit. Vielmehr handelt sich um eine komplexe und vielschichtige Rechtsmaterie, die aus Normen des Öffentlichen und des Pri- ![]() Zu nennen sind hier insbesondere
Im engeren Sinne versteht man unter Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, welches maßgeblich im Energiewirtschaftsgesetz und den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen geregelt ist. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die den gesetzli- Für diese nicht leitungsgebundene Energiewirtschaft verbleibt es - abgesehen von nur Einzelbereiche betreffenden Rechtsvorschriften - bei den für die Wirtschaft allgemein gültigen Rechtsnormen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch sowie dem Gesellschafts- und Kartellrecht. Im Energierecht beschränken wir uns auf die Beratung und Vertretung der Versorgerseite. Die Rechtsanwälte Ihres Vertrauens in Bad Pyrmont - Rechtsanwalt und Notar Welger & Rechtsanwalt und Notar Dr. Berghof, Fachanwalt für Familienrecht | ![]() | ![]() |
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