Rechtsanwalt Bad Pyrmont als Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont. Die Rechtsänwälte haben auch eine Zulassung als Notar in Bad Pyrmont.
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Notariat

Neben unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir beide mit dem Amtssitz in Bad Pyrmont als Notar zugelassen.

Als Notare sind wir nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Unsere notariellen Tätigkeiten sind Amtshandlungen, nicht privatrechtliche Dienstleistungen.

Rechtsanwalt Bad Pyrmont als Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont. Die Rechtsänwälte haben auch eine Zulassung als Notar in Bad Pyrmont.


Selbstverständlich sind wir und unsere Mitarbeiter dabei ebenso wie im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Als Notar sind wir dazu berufen, Beglaubigungen sowie Beurkundungen von Rechtsvorgängen vorzunehmen und andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen.

Zu unseren Aufgaben gehört damit insbesondere die Beurkundung von Rechtsgeschäften soweit das Gesetz die Beurkundung in notarieller Form vorschreibt wie z.B.

Rechtsanwalt Bad Pyrmont als Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont. Die Rechtsänwälte haben auch eine Zulassung als Notar in Bad Pyrmont.

  • Grundstücksgeschäfte
  • Erbverträge
  • Eheverträge und nacheheliche Unterhaltsvereinbarungen
  • Schenkungsversprechen
  • Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften

Ferner führen wir Beurkundungen durch, wenn dies von den Beteiligten gewünscht wird, wie z.B. bei besonders wichtigen Erklärungen oder Verträgen wie

  • Testamenten
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Generalvollmachten.


Hinzu kommen Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften sowie Beurkundungen von tatsächlichen Vorgängen (z.B. Gesellschafterversammlungen), die Aufnahme von Ver-
mögens- und Nachlassverzeichnissen und die mittlerweile in elektronischer Form vorge-
schriebene An-/Abmeldungen bei den Registergerichten.

In unserer Kanzlei kann damit jeder notarielle Vertrag beurkundet und Erklärungen beglaubigt werden.

Eine ausführliche Erörterung und Beratung zum Inhalt des gewünschten Vertrages sowie zur Gestaltung abzugebender Erklärungen - wie dies insbesondere bei der Abfassung eines Testaments, Erbvertrages, Patienten- und Vorsorgevollmacht erforderlich und sinnvoll ist - gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld wie die gemeinsame Besprechung von (nachträglichen) Änderungswünschen und die Berücksichtigung von einzelfallbezogenen Besonderheiten.

Fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen auch hier gerne. Die Notariatskanzlei Ihres Vertrauens in Bad Pyrmont - Notare Welger und Dr. Berghof, Fachanwalt für Familienrecht

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Welger + Dr. Berghof| Kirchstraße 22|31812 Bad Pyrmont| Tel: 05281-961117|Fax: 05281-961216
E-Mail: info@welger-berghof-rechtsanwalt-bad-pyrmont.de

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